Information
zur Zusammensetzung der Stromkosten eines Durchschnittshaushaltes (Preisstand 2024, Jahresverbrauch 2.600 kWh)
Stromhandel - der Anteil des Stromhandels schwankt je nach Marktlage um die 30 %. Das ist der Anteil, der durch eine Verschiebung des Verbrauchs in Zeiten mit niedrigen Spotmarktpreisen verringert werden kann. Der aktuelle Nettostrompreis liegt bei ca. 14 ct/kWh. 1 ct/kWh Änderung kostet oder spart bei einem Beispielhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.600 kWh ca. 31 € im Jahr.
Netzentgelte - Das ist der zweitgrößte Posten auf der Rechnung. Er besteht aus Grund- und Arbeitspreis sowie der Konzessionsabgabe. Die Netzentgelte sind staatlich reguliert. Sie variieren je nach Netzbetreiber und werden immer zum 1. Januar eines Jahres neu veröffentlicht. Dieser Kostenanteil ist nicht beeinflussbar.
Umsatzsteuer - das ist der drittgrößte Posten. Sie beträgt aktuell 19 % und wird auf alle Einzelposten, auch auf die Steuern und Umlagen erhoben.
Stromsteuer - Der Regelsteuersatz beträgt derzeit 2,05 ct/kWh netto. Es ist eine bundesweit einheitlich geregelte Verbrauchsteuer, die auf jeden Stromverbrauch anfällt. Dieser Kostenanteil ist nicht beeinflussbar.
Staatliche Umlagen - Die Stromumlagen bilden zusammen mit zusätzlichen Abgaben und den Steuern einen festen Bestandteil des Strompreises. Sie werden erhoben, um bestimmte Bereiche der Energiepolitik und -versorgung zu finanzieren. Auch diese Kosten sind nicht beeinflussbar.
Messstellenbetrieb – Zum Messstellenbetrieb zählen sowohl der Einbau, die Bereitstellung und die Wartung der Messstelle als auch die Messung, welche die Ablesung und den Transfer der Ablesedaten beinhaltet. All dies wird vom Messstellenbetreiber geleistet. Da jeder Endverbraucher seinen Messstellenbetreiber frei wählen kann, kann es sein, dass dieser Kostenblock von jemandem anderen in Rechnung gestellt wird. Das ist aber eher die Ausnahme. Für Endkunden beginnen die Preise ab 20 € (brutto) pro Jahr für Ihr intelligentes Messsystem (iMSys). Die Preise für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht überschritten werden.