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Strompreisbremse

Um Haushalte und Unternehmen bei der Bewältigung der gestiegenen Energiekosten zu unterstützen, hat die Bundesregierung die sogenannte Strompreisbremse auf den Weg gebracht. Die Energiekosten von Privathaushalten und Unternehmen wurden im Jahr 2023 gedeckelt. Die Strompreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023, sie wurde nicht weiter verlängert.

Die Strompreisbremse funktioniert im Wesentlichen wie folgt: Für einen definierten Anteil des Verbrauchs wird der Endkunde bei den Stromkosten entlastet. Für den verbleibenden Anteil wird der vertraglich mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis gezahlt. Der Entlastungsbetrag wird dabei abhängig vom Jahresverbrauch berechnet. Grundsätzlich wird dabei in Verbrauchsstellen unter oder über 30.000 kWh pro Jahr unterschieden. Daraus ergeben sich auch unterschiedliche Entlastungsmodelle.

 

  • Bis 30.000 kWh Jahresverbrauch:

    Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 40,00 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basiskontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Wenn die Stromkundinnen und -kunden ihren Verbrauch auf weniger als 80 Prozent reduzieren können, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. Damit soll Energiesparen vom Staat belohnt werden.

    Der anzurechnende Stromverbrauch entspricht entweder dem vom Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Für neue Entnahmestellen wird der Verbrauch geschätzt.

    Rechenbeispiel zur Strompreisbremse:

    • Vierköpfige Familie
    • Stromverbrauchsprognose 4.500 kWh im Jahr
    • Grundversorgung Stadtwerke Arnstadt ab 1. Januar 2023: 45,53 ct/kWh
    • Monatlicher Abschlag ohne Strompreisbremse: 182 Euro/Monat
    • Monatlicher Abschlag mit Strompreisbremse: 165 Euro/Monat


    Erläuterung: Eine vierköpfige Familie hat einen Stromverbrauch von 4.500 kWh im Jahr, das sind 375 kWh im Monat. Ihr neuer Strompreis liegt bei 45,53 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste die Familie damit 182 Euro pro Monat zahlen. Mit der Strompreisbremse bekommt die Familie monatlich rund 17 Euro Unterstützung. Wenn der Verbrauch im Jahr 2023 niedriger ausfällt, bleibt die Unterstützung trotzdem gleich.

  • Ab wann gilt die Strompreisbremse?

    Das Wichtigste für Sie vorab: Alle Privatkundinnen und -kunden sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun. Wir garantieren, dass wir die Strompreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen. Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden schriftlich individuell informiert.

    Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Sie zahlen dann den angepassten monatlichen Abschlag.

  • Wer stellt die finanziellen Mittel für die Strompreisbremse zur Verfügung?

    Bei der Strompreisbremse erhalten die Stromversorger, also auch wir, die Stadtwerke Arnstadt GmbH, die Entlastungen vom Übertragungsnetzbetreiber erstattet. Der Übertragungsnetzbetreiber finanziert diese Ausgaben aus abgeschöpften Zufallsgewinnen der Energiewirtschaft und den Bundeszuschüssen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

  • Vorgehensweise bei unterjährigem Lieferantenwechsel

    Wenn jemand im Verlauf des Jahres 2023 den Stromversorger wechselt, darf der Versorger erst dann die Entlastung weitergeben, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie des ursprünglichen Lieferanten vorgelegt oder anders sichergestellt hat, dass für die Entlastung beim neuen Versorger das richtige Entlastungskontingent zugrunde gelegt werden kann. Natürlich kann sich der Entlastungsbetrag ändern, wenn mit dem neuen Versorger ein anderer Arbeitspreis vereinbart ist. Das Entlastungskontingent bleibt jedoch gleich.

  • Ab 30.000 kWh Jahresverbrauch:

    Bei einem Stromverbrauch über 30.000 kWh greift folgende Entlastung: Für 70 % des Verbrauchs zahlt man 13,00 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen; dazu zählt auch die Umsatzsteuer. Für den Stromverbrauch über 70 % gilt der mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis.

    Für Entnahmestellen, die über standardisierte Lastprofile (sog. „SLP-Kunden“) beliefert werden (wie z. B. Haushaltskunden, aber auch Unternehmen), liegt den 70 % Verbrauch der Strompreisbremse die Verbrauchsprognose zugrunde. Für Entnahmestellen, die nicht über standardisierte Lastprofile (sog. „RLM-Kunden“) beliefert werden, werden die 70 % Verbrauch auf Basis des gemessenen Verbrauchs im Jahr 2021 ermittelt.

Ob kleiner oder großer Stromverbraucher, jeder profitiert dabei vom Energiesparen: Denn je geringer der Verbrauch ist, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt, um so geringer sind die Stromkosten. Es lohnt sich also immer, den Stromverbrauch zu reduzieren. Weitere Details zur Strompreisbremse finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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