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Jahresendabrechnung 2022 und Dezemberhilfe

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

in der diesjährigen Verbrauchsabrechnung gibt es einige Besonderheiten:

Für alle Erdgas- und Wärmeverträge wurde die Dezemberhilfe beantragt. Diese Gutschrift finden Sie nun auf Ihren Abrechnungen. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie unten unter Details Dezemberhilfe.

Ende Dezember 2022 wurden die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme beschlossen. Diese treten im März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und sehen vor, dass 80 % der Jahresverbrauchsprognose zu einem gedeckelten Preis abgerechnet wird: 12,00 ct/kWh brutto bei Gas und 9,50 ct/kWh brutto bei Wärme.

Beim Strom wird nach der Höhe des Jahresverbrauchs unterschieden:

Unterscheidung nach Jahresverbrauchsprognose Anteil von der Jahresverbrauchsprognose Preisdeckel

kleiner als 30.000 kWh

80 % 40,00 ct/kWh brutto
größer als 30.000 kWh 70 % 13,00 ct/kWh netto zzgl. Netzentgelten, Messentgelten, staatlichen Umlagen und Umsatzsteuer

Davon sind neben einigen Gewerbekunden nur die grundversorgten Gas- und die Wärmekunden betroffen. Alle Kunden mit Bestandsverträgen ARNgas oder ARNgas+ liegen preislich von vornherein darunter und werden deshalb nicht weiter entlastet. Die Stromlieferverträge liegen preislich fast alle über dem Preisdeckel und werden daher entlastet.

Das hat in den betroffenen Fällen Auswirkungen auf den Abschlag. Nun war es uns in der Kürze der Zeit nicht möglich, dies bei Ihren neuen Abschlagsplänen schon zu berücksichtigen. Wir werden Sie daher im März noch einmal über den dann neuen Abschlagsbetrag informieren. Bitte sehen Sie bis dahin von Abschlagsänderungen ab. 

Alles weitere ist wie immer: Die Jahresendabrechnungen für Strom und Gas werden ab 1. Februar 2023 an Sie zugestellt. Für Fragen zu Ihrer Rechnung haben wir in unserem Servicebereich eine Musterrechnung vorbereitet, in der wir verschiedenen Abschnitte der Rechnung kommentiert haben. Die Rechnungsbeträge sind am 17. Februar 2023 fällig und werden an diesem Tag abgebucht; Guthaben werden zum selben Datum überwiesen und sind je nach Banklaufzeit ein paar Tage später auf Ihrem Konto. Die Abschläge sind auf zwölf Monate berechnet. Sie zahlen elf davon jeweils zum Monatsende und den Rest mit der Jahresrechnung. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie einfach eine Mail. 

Ihre Stadtwerke Arnstadt GmbH

  • Details zur Dezemberhilfe

    Wer bekommt die Dezemberhilfe?

    • alle Privat- und Gewerbekunden mit einer Standardlastprofilmessung und einem jährlichen Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh Erdgas oder Wärme
       
    • Kunden der Wohnungswirtschaft, die Gas oder Fernwärme im Kontext der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft beziehen

    Wie ergab sich die Höhe der Dezemberhilfe? 

    Grundsätzlich wird die Entlastung lt. Gesetz auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, der vom Netzbetreiber für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert wurde, sowie des Gaspreises vom Dezember 2022 errechnet. Kundinnen und Kunden ohne Verbrauch werden nicht entlastet.

    Beispielrechnung für die Grundversorgung: 

    Prognostizierter Jahresverbrauch im September 2022: 15.000 kWh

    Arbeitspreis vom 1. Dezember 2022: 13,64 Cent/kWh brutto       Grundpreis vom 1.Dezember 2022: 6,58 Euro pro Monat

    Entlastung: 15.000 kWh / 12 x 0,1364 Euro/kWh + 6,58 Euro/Monat = 177,08 Euro

    Die errechnete Entlastung von 177,08 Euro haben wir für Sie beantragt und vom Bund erstattet bekommen, und dieser Betrag wurde Ihnen auf Ihrer Abrechnung gutgeschrieben.

    Weitere Informationen können Sie den FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf der Internetseite bmwk.de entnehmen. 

  • Details zu den Preisbremsen

    Mit den Gesetzen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse hat der Gesetzgeber nunmehr auch die zweite Stufe der Einführung von Energiepreisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekunden umgesetzt. Mit diesen Gesetzen sollen die Verbraucher mindestens bis Ende 2023 kontinuierlich von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Diese Gesetze betreffen alle unsere Kunden in allen drei Sparten, sofern deren Energiepreise über den staatlich festgelegten Referenzpreisen liegen.

    Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nichts unternehmen

    Wir arbeiten gemeinsam mit unseren EDV-Dienstleistern mit Hochdruck daran, die Energiepreisbremsen für Sie umzusetzen. Um die Unterstützung zu bekommen, müssen Sie nichts tun. Wenn Sie betroffen sind, informieren wir sie schriftlich über Ihren persönlichen Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlagsplan.

    Preisbremsen werden ab April 2023 berücksichtigt 

    Aufgrund hoher Auslastung bei IT-Dienstleistern und knappen Umsetzungsfristen kommt es zu Verzögerungen beim der Anpassung von EDV-Systemen und beim Versand der Informationsschreiben, in denen wir Ihnen Ihren Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlagsplan mitteilen. Die gute Nachricht: Die staatlichen Entlastungen kommen unabhängig von der Zustellung des Schreibens bei allen anspruchsberechtigten Kunden an. Ihre Entlastung erhalten Sie mit dem Aprilabschlag 2023 rückwirkend ab Januar in voller Höhe.

    Bitte beachten Sie: Unserem Kundenservice liegen derzeit noch keine Informationen zu individuellen Entlastungen und Abschlagshöhen vor. Daher bitten wir Sie noch um etwas Geduld, bis Sie Ihre Information erhalten haben.

    An folgenden Stellen haben wir die ersten Details übersichtlich zusammengefasst:

    -----> zur Strompreisbremse                     -----> zur Gaspreisbremse                    -----> zur Wärmepreisbremse

  • Energieeinsparungen sind elementar, um Kosten zu reduzieren

    Bitte beachten Sie, dass trotz etwaiger Entlastungen und Preisbremsen weiterhin Kostensteigerungen auf Sie zukommen werden. In jedem Falle gilt, dass Energieeinsparungen elementar sind, um eine hohe Kostenbelastung zu vermeiden. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt.

    Einige Spartipps finden Sie zum Beispiel in unserer Rubrik Service. 

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