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Alles zur aktuellen Situation

Preisveränderungen, Umsatzsteuersenkung, neue Umlagen, Preisbremse und Wegfall von Umlagen

Es ist immer wieder überraschend, wie schnell sich die politischen Rahmenbedingungen für die Strom- und Gasversorgung verändern: Die erst eingeführte Gas-Sicherungsumlage (auch Gasbeschaffungsumlage genannt) wurde abgeschafft, bevor sie in Kraft trat, und die Absenkung der Umsatzsteuer rückwirkend ab 1. Oktober 2022 beschlossen. 

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Gesetze und Verordnungen veröffentlicht wurden und teilweise noch Durchführungsbestimmungen fehlen, können wir leider noch nicht alle Fragen zur Strompreisbremse oder zum Gaspreisdeckel beantworten. 

Als regionaler Versorger sind wir natürlich verpflichtet, uns an die Gesetzmäßigkeiten der Energiepreisgestaltung zu halten. Hoheitliche Bestandteile von Strom- und Gas werden von uns transparent weitergegeben. Ändern sich diese Bestandteile, indem sie sinken oder steigen, so passen wir die Endverbraucherpreise entsprechend an. Üblicherweise ist dabei eine Ankündigungsfrist von sechs Wochen einzuhalten. In diesem speziellen Fall konnte auf die Frist verzichtet werden, weil das ja zum Vorteil unserer Kundinnen und Kunden geschieht.

Derzeit beschäftigt uns die "Dezemberhilfe" für Gas: Der Staat zahlt für Dezember 2022 für Erdgas- und Fernwärmekunden mit bestimmten Voraussetzungen 1/12 des Jahresverbrauchs basierend auf der Prognose aus dem Monat September 2022 musltipliziert mit den zum 1. Dezember 2022 gültigen Preisen. Einzelheiten dazu haben wir nachfolgend für Sie zusammen gestellt:

Einige häufig gestellte Fragen wollen wir Ihnen im folgenden beantworten:

  • Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom durch die Stadtwerke Arnstadt GmbH

    Die aktuelle Gaspreiskrise führt teilweise zu hohen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

    Um Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023, eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

    Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größerer Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Überweisung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen also kein Geld verloren.

    Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (sog. RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung). Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen entlastet. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

    Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

    Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht.

    Diese Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.

    Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben werden.

    Diese Maßnahmen können seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben. Diese Umstellungen werden die Versorger vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres.

    Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht bis zu sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

    Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?

    Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. So haben sich die Beschaffungskosten für Gas gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht.

    Bereits im vergangenen Jahr lagen die Preise an den Energiebörsen auf einem hohen Niveau. Der russische Angriff auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die im Zuge des Krieges ausgefallenen Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.

    Der Stadtwerke Arnstadt GmbH ist es in den letzten zehn Jahren immer wieder gelungen, mit einer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1 zu 1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Die Stadtwerke Arnstadt GmbH kann die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.

  • Bleiben wir weiterhin von russischen Gaslieferungen abhängig?

    Zumindest kurzfristig ändert sich das nicht. Aber es sind bereits viele Maßnahmen im Gange, die den Anteil russischen Erdgases am deutschen und europäischen Energiemix immer weiter reduzieren. Das sind zum einen der Ausbau erneuerbarer Energien, etwa die verstärkte Nutzung von Biogas, zum anderen aber auch alternative Bezugsquellen, zum Beispiel in Form von Flüssiggasimporten. Dabei handelt es sich um am Ort der Förderung verflüssigtes und damit leichter transportierbar gemachtes Erdgas (LNG). Meist wird es mit Flüssiggastankern weltweit transportiert. Zur Anlandung benötigen diese eigene LNG-Terminals. Dort wird das verflüssigte Gas nicht nur vom Schiff gepumpt, sondern auch vom flüssigen wieder in den gasförmigen Zustand gebracht. Deutschland besitzt aktuell keine eigenen LNG-Terminals. Allerdings hat der Bund spezielle Terminalschiffe gemietet und treibt den Bau von zwei eigenen LNG-Terminals voran. Die Haupt-LNG-Lieferanten sind die USA und Katar, zukünftig auch der Senegal und Nigeria.

  • Warum überhaupt ein Notfallplan Gas?

    Die Bundesregierung legt mit dem Notfallplan fest, was eigentlich passiert, wenn plötzlich kein Erdgas mehr über Pipelines nach Deutschland gelangt. Die Bundesregierung hat sich für diesen Fall ein abgestuftes Verfahren überlegt, das drei Stufen umfasst. Jede dieser Stufen hat bestimmte Voraussetzungen, jede führt zudem zu einem bestimmten Bündel an Maßnahmen.

    Die Frühwarnstufe ist die niedrigste Statusstufe des Notfallplans Gas. Sie wurde erstmals am 30. März 2022 ausgerufen. Der Grund: Die Bundesregierung sah konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise darauf, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.

    Zur weiteren Vorbereitung trat ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen.

    Etwas weitgehender ist die Alarmstufe. Sie wurde am 23. Juni 2022 aktiviert. Das bedeutet, dass der Bund eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas feststellt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Allerdings ist der Energiemarkt noch in der Lage, diese Störung zu bewältigen.

    Mögliche Maßnahmen sind hier bereits einschneidender. Energieversorger können etwa unter bestimmten Bedingungen höhere Einkaufspreise schneller als sonst direkt an Kunden und Kundinnen weitergeben. Auch werden eigentlich bereits abgeschaltete Kohlekraftwerke wieder ans Netz gebracht, damit Erdgas bei der Stromproduktion eingespart wird.

    Letzte Aktivität im Rahmen des Notfallplans Gas ist die Ausrufung der Notfallstufe: Sie tritt in Kraft, wenn eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage festgestellt werden kann.

    In diesem Fall kann die Bundesregierung mit direkten Maßnahmen in den Markt eingreifen. Vor allem geht es nun darum, dass besonders geschützte Kundinnen und Kunden, d.h. Privatverbraucherinnen und -verbraucher oder etwa Krankenhäuser, weiterhin Erdgas zum Heizen geliefert bekommen. Betriebe werden dann nach Relevanz ggf. von der Erdgasversorgung getrennt.

  • Was bedeutet die Aktivierung dieser Stufen für Sie?

    Wir wissen derzeit nicht, was alles noch bevorsteht. Absehbar sind Kostensteigerungen, die zeitverzögert bei allen Endverbraucherinnen und -verbrauchern ankommen werden. Für die Aufrechterhaltung der Erdgasversorgung werden derzeit bevorzugt die in Deutschland vorghandenen Saisonspeicher gefüllt.

    Damit wird Sparen immer wichtiger. Denn jede Kilowattstunde Gas, die wir in der warmen Zeit nicht nutzen, hilft, den Winter zu überstehen. Das im Sommer durch Sparen nicht verbrauchte Gas kommt dem zugute, sprich es wird erst einmal bevorratet. Wenn der Winter dann kälter werden sollte, können die tausend- und zehntausendfach einzeln eingesparten Kilowattstunden Erdgas so dafür sorgen, dass der Erdgasvorrat länger hält. 

  • Was kann ich denn tun, um Erdgas zu sparen?

    Es gibt viele Maßnahmen, die dabei helfen, weniger Erdgas zu verbrauchen. Vieles davon ist sehr einfach. Wenn Sie beispielsweise die voreingestellte Raumtemperatur nur um ein Grad senken, spart das bereits sechs Prozent der Heizenergie. Jedes weitere Grad bringt hier weitere sechs Prozent. Auch kürzer oder weniger heiß zu duschen, kann Erdgas sparen, sofern Sie Warmwasser zentral bereiten. Weitere Energiespartipps haben wir auf einer extra Seite für Sie zusammen getragen.

  • Wie kann ich mich denn auf steigende Erdgaspreise vorbereiten?

    1. Verbrauch reduzieren

    Kurzfristig und schnell wirkt vor allem eines: Energie sparen, wo es nur möglich ist. Das gelingt über kleine Anpassungen des eigenen Verhaltens. Wenn 83 Millionen Menschen nur ein bisschen tun, kommt am Ende eine große Gesamtersparnis zustande!

    2. Abschlag anpassen

    Sobald Preiserhöhungen notwendig werden, werden wir Ihren Abschlag parallel dazu automatisch, entsprechend der Preisänderungen anpassen. Sie müssen sich darüber deshalb keine Sorgen machen.

    3. Geld für Nachzahlungen zurücklegen

    Da sich für die nähere Zukunft weitere Verteuerungen ankündigen, ist eine Vorbereitung darauf ebenfalls klug. Also: Für alle Fälle sollten Sie bereits Geld zurücklegen. Das ist nicht immer leicht, aber seien wir doch mal ehrlich: Noch ärgerlicher und vielleicht sogar härter ist eine hohe Nachzahlungsforderung, wenn die eigenen Mittel parallel eigentlich für andere Ausgaben gebraucht werden. Gerade dann zahlt sich eine solche Vorbereitung aus!

    Zudem hilft auch hier eine oft als altbacken verschriene Tugend: Gezielt sparen. Richten Sie sich beispielsweise ein eigenes Energiekonto ein. Legen Sie hier regelmäßig Geldbeträge an. Wie wäre es etwa, die Erstattungssumme der Steuererklärung (oder einen Teil davon), sofern Sie diesen Betrag nicht unmittelbar benötigen, hier zurückzulegen? Das mag nicht sehr populär sein, aber wenn die Energiepreise tatsächlich extrem steigen, sind Sie froh, auf dieses Polster zugreifen zu können.

  • Und was ist eigentlich diese Gasspeicherumlage?

    Deutschland unterhält eine ganze Reihe von Gasspeichern. Das sind teilweise tatsächlich Gebäude mit Stahlhülle, teilweise aber auch unter der Erde liegende Kavernen, in denen Erdgas für eine spätere Nutzung gespeichert werden kann. Die meisten dieser Speicher wurden vor einigen Jahren an Gazprom verkauft. Mit Beginn des Ukraine-Krieges und nach der Preisgabe der deutschen Tochter von Gazprom durch das russische Mutterunternehmen hat die Bundesregierung die Hoheit über die Gasspeicher wieder übernommen. Insgesamt kann hier etwa ein Viertel des deutschen Erdgasbedarfs gespeichert werden. Da in den vergangenen Monaten die Lieferung von Erdgas aus Russland immer weiter reduziert wurde, hat die Bundesregierung beschlossen, dass die leeren oder weitgehend geleerten Speicher bis zum Beginn des Winters am besten komplett gefüllt werden müssen. Dafür muss der aktuell sehr hohe Einkaufspreis für Erdgas an den Gasmärkten bezahlt werden. Da das gespeicherte Erdgas nicht für den direkten Verbrauch gedacht ist, sondern erst dann ins Gasnetz abgegeben werden soll, wenn kein Gas mehr nach Deutschland fließt oder zumindest eine starke Mangellage besteht, kann dieses Erdgas nicht unmittelbar weiterverkauft werden, um die hohen Kosten zu refinanzieren. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Gasspeicherumlage beschlossen. Mit dieser werden die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf alle Gaskundinnen und -kunden umgelegt.

  • Wie gehen die Stadtwerke Arnstadt mit den neuen Umlagen um?

    Mit der Veröffentlichung der neuen Umlagen werden wir die Gas- und Fernwärmepreise für alle Kundinnen und Kunden anpassen müssen. Jeder Vertragspartner erhält dazu ein eigenes Anschreiben mit den ab Inkrafttreten der Umlagen gültigen Preisen. Um hohe Nachzahlungen am Jahresende zu vermeiden, werden wir die Abschläge automatisch entsprechend erhöhen.

    Die neuen Umlagen können viertel-  bzw. halbjährlich angepasst werden. Deshalb rechnen wir in der nächsten Zeit häufiger als bisher mit Gaspreisänderungen.

    Die Zähler müssen nicht, können aber von Ihnen abgelesen werden. Wir gehen dann von einem sehr hohen Telefonaufkommen aus. Bitte nutzen Sie für die Zählerstandmitteilung oder weitere Abschlagsänderungswünsche unser Kundenportal oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir rufen Sie auch gern zurück, hinterlassen Sie dafür einen Rückrufwunsch per Mail.

  • Was passiert, wenn ich meine Energierechnung nicht mehr zahlen kann?

    Vermutlich wird das aufgrund der extremen Energiemarktverwerfungen auf mehr Kundinnen und Kunden zukommen als bisher. Schweigen oder die Sache aussitzen ist in jedem Fall die schlechteste Entscheidung. Wie andernorts auch hilft reden: Kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, sprechen Sie offen mit uns. Wir suchen gemeinsam eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist. Vielleicht hilft Ihnen ja ein Ratenplan oder eine begrenzte Stundung von Zahlungen. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice.

  • Das alles gilt für Erdgas, aber steigen nicht auch die anderen Energiepreise?

    Auch in der Stromversorgung sind die steigenden Preise auf den Energiemärkten spürbar. Die Fernwärmeversorgung ist direkt betroffen, da die Wärme in Arnstadt überwiegend aus Erdgas erzeugt wird. Rund die Hälfte des benötigten Stroms erzeugen wir in hocheffizienten BHKW-Anlagen im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung. Diese Stromgestehungskosten sind von den staatlichen Umlagen auch betroffen. Über kurz oder lang werden daher auch die Strompreise steigen.

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