Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden, erhalten die Netzbetreiber zukünftig die Möglichkeit, einzelne Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen auf eine Leistung von 4,2 kW zu reduzieren. Im Gegenzug erhalten die Kunden unabhängig von der tatsächlichen Steuerung (Dimmen) ein reduziertes Netzentgelt.
Die netzorientierte Steuerung wird in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.
Im Folgenden haben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema zusammengestellt:
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Für wen gilt die Regelung?
Der Steuerung unterliegen alle Wärmepumpen, nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Nachtspeicherheizungen sind davon nicht betroffen. Verbrauchseinrichtungen mit einer Höchstlast von weniger als 4,2 kW werden weder reguliert noch entlastet. Mehrere kleinere Anlagen einer Gruppe hinter einem Zähler werden als eine Anlage behandelt, sodass diese relevant sind, wenn sie zusammen den Wert von 4,2 kW erreichen oder überschreiten.
Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden (Bestandsanlagen), gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028. Aktuell besteht für diese Bestandsanlagen kein Handlungsbedarf. Sie können jederzeit freiwillig in die neue Regelung wechseln, wenn ein intelligentes Messsystem vorhanden ist. Ein Wechsel zurück in einen Vertrag ohne Steuerung ist dann nicht mehr möglich.
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Bekomme ich eine Reduzierung des Netzentgeltes unabhängig davon, ob der Netzbetreiber eine Steuerung vornimmt?
Ja, das reduzierte Netzentgelt ist bereits ein Ausgleich dafür, dass der Netzbetreiber rechtlich die Möglichkeit erhält, einzelne Verbrauchseinrichtungen zu steuern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Netzbetreiber tatsächlich steuert oder die technischen Voraussetzungen für eine Steuerung selbst geschaffen hat. Wichtig: Das reduzierte Netzentgelt gilt für Neuanlagen verpflichtend ab dem 1. Januar 2024, auch wenn die Steuerung erst ab 1. Januar 2025 erfolgen soll.
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Wie erfolgt die Reduzierung des Netzentgeltes?
Wenn Ihre Marktlokation vom Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung eingestuft wurde, können Sie in Kürze den Vertrag ARNstrom steuerbar abschließen. In diesem Vertrag erhalten Sie die Rabatte des Netzbetreibers je nach gewähltem Modul gutgeschrieben.
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Wie hoch ist die Reduzierung des Netzentgeltes?
Es gibt im Moment zwei unterschiedliche Arten der Reduzierung. Modul 2 gilt nur, wenn für die steuerbare Verbrauchseinrichtung ein eigener Zählpunkt existiert.
Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgeltes. Dabei gibt es eine einheitliche Berechnungsformel, welche von der Bundesnetzagentur vorgegeben wurde. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitspreise der einzelnen Netzbetreiber ist die Pauschale jedoch in allen Netzen verschieden. Zum Beispiel beträgt im Jahr 2024 die Pauschale des Netzbetreibers in Arnstadt 130,98 Euro (netto) pro Jahr. Das Modul 1 ist verbindlich, wenn nur ein intelligentes Messsystem für die steuerbare Verbrauchseinrichtung gemeinsam mit dem sonstigen Hausstrom vorhanden ist. Eine Reduzierung des Netzentgeltes unter „Null“ ist nicht zulässig, sodass die Reduzierung entsprechend gedeckelt wird.
Modul 2: Dieses Modul muss von Ihnen aktiv ausgewählt werden und ist nur mit einem separaten intelligenten Messsystem zur Erfassung des Verbrauches der steuerbaren Verbrauchseinrichtung möglich. Im Modul 2 erfolgt eine Reduzierung des Arbeitspreises des Netzentgeltes auf 40 %. Zusätzlich entfällt der Grundpreis für das Netzentgelt. Eine Reduzierung des Netzentgeltes unter „Null“ ist rechnerisch nicht möglich.
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Ist die Reduzierung des Netzentgeltes nur mit einem separaten Zähler möglich?
Im Modul 1 ist kein separater Zähler erforderlich, aber ein intelligentes Messsystem.
Im Modul 2 braucht es einen separaten Zähler und ein intelligentes Messsystem.
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Bekomme ich die pauschale Reduzierung nach Modul 1 für jede steuerbare Verbrauchseinrichtung?
Nein, die pauschale Reduzierung erfolgt je Zähler (Marktlokation). Befinden sich mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen hinter einem Zähler, erhalten Sie die Reduzierung nur einmal. Sind mehrere Zähler mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen versehen, kann die Reduzierung auf jedem dieser Zähler erfolgen.
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Kann ich zwischen den Modulen wechseln?
Ja, wenndie Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Wechsel durch Sie jederzeit über den Netzbetreiber oder Lieferanten angestoßen werden. Er wird erst mit der Bestätigung durch den zuständigen Netzbetreiber wirksam. Die Umstellung und die entsprechende Abrechnung erfolgen taggenau und nicht rückwirkend. Ein Wechsel innerhalb der Module ist jederzeit möglich. Die Frist dafür beträgt vier Wochen zum Monatsende.
