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THG-Quote

Der Verkehr verursacht auf deutschen Straßen rund 20 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland. Aus diesem Grund sind die Konzerne der Mineralölwirtschaft gesetzlich verpflichtet worden, die Emissionen der klimaschädlichen Treibhausgase zu reduzieren. Das gilt für alle Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen. Die sogenannte Treib­haus­gas­min­de­rungs­quo­te (THG-Quote) schreibt diesen Firmen vor, wie viel sie bei den Emissionen der von ihnen in den Markt gebrachten Kraftstoffe in einem Jahr sparen müssen. Im Jahr 2022 lag die Quote bei 7 Prozent, 2030 sollen es schon 25 Prozent sein. Geregelt ist das im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 37a BImSchG). Liegt ein Unternehmen unter den jährlich steigenden Quoten, dann drohen Strafen von 600 Euro pro Tonne CO2. Um die strengen Vorgaben zu erfüllen, können die Firmen entweder mehr Bio-Kraftstoffe verkaufen, ihre Kraftstoffe emissionsärmer herstellen oder sich Strom für Elektrofahrzeuge anrechnen lassen.

Seit Anfang 2022 können nun auch Privatpersonen von der THG-Quote profitieren. Fahren Sie ein Elektroauto, reduzieren Sie nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ebenfalls CO2-Emissionen. Auf Antrag stellt Ihnen das Umweltbundesamt einmal im Jahr ein Emissionszertifikat aus, das die CO2-Ersparnisse bescheinigt. Dieses Zertifikat können Sie an ein Mineralölunternehmen verkaufen.

Wichtig zu wissen:

  • gefördert werden batterie- oder brennstoffzellenbetriebene E-Autos
  • bei mehreren elektrischen Fahrzeugen kann für jedes Fahrzeug die THG-Quote verkauft werden
  • die Förderung ist jedes Jahr einmal möglich
  • Voraussetzung: das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch Fahrzeugschein genannt, auf der Sie als Halter des Fahrzeugs eingetragen sind.
  • NICHT gefördert werden Plug-in-Hybride, also Fahrzeuge mit einen Elektro- und Verbrennungsmotor

Für dieses Verfahren haben wir einen Dienstleister gebunden, der den gesamten Verkauf für Sie regelt. Dieser Anbieter sammelt größere Mengen an Zertifikaten ein und verkauft diese dann gebündelt an ein quotenpflichtiges Unternehmen. Um die THG-Prämie für das laufende Jahr zu bekommen, sollten Sie sie bestenfalls bis 31. Oktober beantragen. Aus organisatorischen Gründen wartet der Anbieter erst einmal ab, bis er möglichst viele Anträge und Fahrzeugscheine erhalten hat. Die Unterlagen schickt er dann gebündelt an das Umweltbundesamt. Wenn Ihr Fahrzeug alle Voraussetzungen für eine Zertifizierung mitbringt, erstellt die Behörde ein THG-Zertifikat und übermittelt dieses wieder zurück an den Anbieter. Sobald der Anbieter das Zertifikat vom Umweltbundesamt erhalten hat, kann er es verkaufen und Sie erhalten den vereinbarten Betrag ausgezahlt.

Wenn Sie Interesse daran haben, können Sie nun diesem Link folgen und den Verkauf direkt in die Wege leiten.

Ansprechpartner