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Registrierung nicht vergessen!

Das Marktstammdatenregister (MaStR) - Wir helfen Ihnen dabei!

Alle Betreiber von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Blockheizkraftwerken müssen sich, seit dem 31.01.2019, in dieses neue Register eintragen. Hiermit behalten Sie ihren Anspruch auf abzugsfreie Zahlung der Vergütung wie Einspeisevergütung, Förderung und Marktprämie nach EEG und KWKG.

Was ist das MaStR? Ein öffentlich zugängliches, gebührenfreies, umfassendes, amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Die Bundesnetzagentur stellt das MaStR als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung.

Sinn des MaStR‘s? Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit muss jeder Marktakteur seinen Beitrag leisten. Ebenso, um die Ziele, im Rahmen der Energiewende, zu erreichen. Hierfür gibt es nun das Marktstammdatenregister. Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Politik und Behörden können hier die aktuellen Daten zur Strom- und Gasversorgung einspielen und pflegen. Dies vereinfacht die Kommunikation untereinander und baut Bürokratie weiter ab. Die Qualität und Transparenz der Daten steigt dadurch weiter.

Was wir damit erreichen können.

  • Energie effizient transportieren und vermarkten.
  • Zielverfolgung und Umsetzung der Energiewende.
  • Effiziente Leitungsplanung unter ökologischen Gesichtspunkten

Wann muss ich mich anmelden?

  • Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme (alle Anlagen ab Februar 2019).
  • Bei Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019) bis Ende Januar 2021.
  • Wenn Ihre alte PV-Anlage bereits im alten Anlagenregister gemeldet war und keinen Batteriespeicher hat.
  • Bei PV-Anlagen mit Batteriespeicher werden Solaranlage und Batteriespeicher einzeln registriert.
  • Alle Daten müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
  • Jede Anlage muss einzeln registriert werden.

Bei Unterlassen, drohen Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung!

Wer muss sich anmelden? Wenn Sie beispielsweise mit einer Solaranlage privat Strom erzeugen, die mit dem Netz verbunden ist, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate. Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft.[1]

Wie melde ich mich an?

  1. Registrierung
  2. Einrichten eines Kontos
  3. Registrierung als Anlagenbetreiber
  4. Registrierung der Anlage

 

Registrierungshilfen https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html

Weiterführende Informationen der Bundesnetzagentur https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/zieleKonzepte.html

Die Bundesnetzagentur bietet eine Übersicht mit häufigen Fragen zum Marktstammdatenregister an. Außerdem ist sie montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr über die Hotline 0228 14-3333 erreichbar. [1] Verbraucherzentrale.de (2020, Februar 6). Abgerufen 24. April 2020 von https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/marktstammdatenregister-besitzer-muessen-solaranlagen-und-co-anmelden-33124