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Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen

durch die Stadtwerke Arnstadt GmbH

Die Krise auf den Energiemärkten führte in den vergangenen Monaten zu Energiepreisen in bisher nicht gekannter Höhe. Diese belasten alle Letztverbraucher und führten unter aanderem auch zu einem starken Anstieg der Inflation.

Der Staat versucht, die Auswirkungen auf die Verbraucher abzumildern und hat deshalb finanzielle Entlastungen für Gas- und Fernwärmekunden bereitstellt. Diese sollen möglichst rasch und unbürokratisch umgesetzt werden. Es ist derzeit beabsichtigt, die Betroffenen in zwei Stufen zu entlasten:

  • Stufe 1 – Soforthilfe: Entlastung der Gas- und Wärmeverbraucher im Dezember 2022
  • Stufe 2 – Gas-, Wärme- und Strompreisbremse:

Die Entlastung der Haushalts- und Kleingewerbekunden im Strom soll bereits im Januar 2023 greifen;  bei nicht-industriellen Abnehmern von Gas und Fernwärme zum März 2023. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Umsetzung der Stufe 1 bei der Stadtwerke Arnstadt GmbH:

Bei allen Gas- und Wärme-Haushalts- und Kleingewerbekunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir den Abschlag für Dezember (Fälligkeit Ende Dezember) nicht einziehen. Kunden, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir, keinen Dezemberabschlag zu zahlen (keine Überweisung bzw. Stornierung des Dauerauftrages).

An Stelle des Dezemberabschlags tritt eine Soforthilfezahlung des Staates, die allerdings in der Höhe vom Dezemberabschlag abweichen kann. Die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem für den Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Sie ist somit unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch im Dezember 2022 und kann sowohl höher als auch niedriger sein als der Dezemberabschlag.

Sollten Sie trotzdem noch eine Zahlung für den Dezember 2022 leisten, wird Ihnen diese – genau wie die staatliche Soforthilfezahlung – im Rahmen der Jahresabrechnung im Januar 2023 gutschrieben.

Umsetzung der Stufe 2 bei der Stadtwerke Arnstadt GmbH:

Über die Umsetzung der Stufe 2 werden wir informieren, wenn die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sind.

Weitere Informationen und Ausblick:

Weitere Informationen zur Soforthilfe im Dezember und zu den übrigen Entlastungen finden Sie hier.

Strom und Wärme werden auch in den kommenden Jahren teuer bleiben. Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. Wer Energie spart, spart Geld und trägt dazu bei, den Preisdruck am Gas- und Wärmemarkt zu verringern sowie die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren.

Detaillierte Ausführungen zu diesen Themen hat die Bundesregierung auch auf Ihrer Internetseite veröffentlicht.