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Grund- und Ersatzversorgung

Die Regelungen zur Grundversorgung finden sich in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach §36 Abs. 1 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert, der zuständige Grundversorger für dieses Gebiet. Für die Stadt Arnstadt, mit Ausnahme der Ortsteile Dosdorf, Siegelbach, Espenfeld, Rudisleben und dem Wipfratal, sind wir der Grundversorger für Gas. Ein Liefervertrag zwischen einem Kunden und dem Grundversorger kommt automatisch zu Stande, sobald der Kunde Energie aus dem Netz entnimmt. Kunden, die keinen Energieliefervertrag abschließen, werden damit automatisch vom Grundversorger beliefert. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wir stellen also sicher, dass Ihr Zuhause in jedem Falle zuverlässig und sicher mit Energie versorgt wird.

 

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