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Energieaudit

Was ist ein Energieaudit?

Ein Energieaudit ist die systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs. Mit einer Bewertung aller Energiequellen in Ihrem Unternehmen sollen die Energieeffizienz gesteigert und Energiekosten reduziert werden.

Seit 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz Unternehmen, die nach EU-Definition nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gelten, zur Durchführung eines Energie audits. Dieses muss regelmäßig in einem Zyklus von vier Jahren durchgeführt werden.

2019 erfolgte eine Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes. Die drei wesentlichen Änderungen sind:
- Einführung einer Bagatellgrenze: Unternehmen mit einem Gesamtjahresenergiebedarf von weniger als 500.000 kWh sind nun von der Pflicht zum ausführlichen Audit befreit.
- Pflicht zur online-Meldung  beim BAFA: spätestens zwei Monate nach Fertigstellung des Audits. Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh müssen ebenfalls Daten melden.
- Erhöhung der Anforderungen an die Qualifizierung der Energieauditoren

  • Bin ich ein Unternehmen der Kategorie KMU?

    Zum Energieaudit verpflichtet sind nach EU-Definition alle „Nicht-KMUs“, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen.

    • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung über 25 %
    • Unternehmen, die mit über 25 % in Konzernen verflochten sind (genaue Berechnung der Beteiligungsverhältnisse notwendig)
    • mindestens 250 Mitarbeiter
    • mindestens 43 Mio. Euro Bilanzsumme oder mindestens 50 Mio. Euro Jahresumsatz


    Von der Pflicht ausgenommen sind Unternehmen, die bereits eine Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder EMAS vorweisen können.

  • Wie läuft ein Energieaudit ab?

    Wie für alles, gibt es auch für die Durchführung von Energieaudits eine Vorschrift. Konkret ist das die DIN EN 16247. Dazu gibt es ein Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die für die Überwachung der Auditpflicht verantwortlich ist.

    Die Durchführung ist nur zugelassenen Auditoren gestattet, die beim BAFA gelistet sind.                                                                                              zur Liste der BAFA

    Hat man einen qualifizierten Partner ausgewählt und beauftragt, so wird der Auditor zuerst sämtliche Energieverbräuche des Unternehmens der letzten drei Jahre aufnehmen. Dabei sind nicht nur Strom und Erdgas, sondern auch alle anderen Energieträger von Interesse. In mindestens einem vor-Ort Termin muß der Auditor anschließend einen möglichst großen Teil der Verbräuche den konkreten Verbrauchern zuordnen. Diese Analyse wird in einem Auditbericht zusammengefasst, und im letzten Schritt werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgeschlagen.

  • Wie oft muß ein Energieaudit durchgeführt werden?

    Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EU-EnEff-RL) schreibt in Zusammenhang mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vor, dass das Energieaudit regelmäßig in einem Zyklus von vier Jahren durchzuführen ist.

  • Können die Stadtwerke Arnstadt die Auditierung vornehmen?

    Wie selbst können diesen Service nicht vollumfänglich anbieten, haben dafür aber kompetente Partner mit sehr viel Erfahrung gewinnen können.

    Die INFRACON Infrastruktur Service GmbH & Co. KG aus Leipzig bietet Gewerbe- und Industrieunternehmen individuelle Lösungen in den Bereichen Energieeffizienz, Energiemanagementsystemen und Energieaudits.

    Die IfE-Ingenieurbüro für Energiewirtschaft Dr.-Ing. Dirk Schramm GmbH mit ihren Standorten in Steinbach-Hallenberg, Erfurt und Meiningen bietet Gewerbe- und Industrieunternehmen individuelle Lösungen in den Bereichen Energieaudit, Energieeffizienz, Energiemanagementsysteme und Fördermittelberatung.

    Bei der Erarbeitung der Verbrauchsdaten als Grundlage für das Audit unterstützen wir unsere Kunden in Bezug auf den Strom- und Erdgasverbrauch. Aus den Lieferverträgen liegen uns die Verbräuche vor, und wir bereiten sie Ihnen gern im gewünschten Format auf.

  • Was kostet ein Energieaudit?

    Der Aufwand für ein Energiaudit ist so verschieden, wie die zu analysierenden Unternehmen. Daher kann an dieser Stelle kein verbindlicher Preis genannt werden.

    Unsere Partner haben für die erste Abschätzung Checklisten erarbeitet, anhand derer sie konkrete Angebote erarbeiten können. Füllen Sie einfach den Bogen des ausgewählten Dienstleisters aus, soweit es Ihnen möglich ist und senden Sie ihn an uns oder direkt an unseren Partner. Geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten mit an. So können wir eventuelle Fragen direkt und schnell klären. Anschließend erhalten Sie ein konkretes Angebot von unserem Partner.

  • Welchen Nutzen hat ein Energieaudit?

    Auch wenn es in erster Linie um die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung geht (Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belegt werden), so ist eine solche Analyse in jedem Fall auch nützlich.

    Häufig deckt ein frischer Blick von außen Möglichkeiten auf, den Energieverbrauch und damit zwangsläufig auch die Energiekosten zu senken. Das freut die Umwelt und den Geldbeutel. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen liegen dabei ganz im Ermessen der Unternehmen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben für den Spitzenausgleich (§ 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz) und die besondere Ausgleichsregelung im Rahmen des EEG (§§ 63 ff. EEG 2014) durch ein Energieaudit erfüllen.

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