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REMIT

An dieser Stelle werden die Insider-Informationen entsprechend Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz (REMIT) vom 25.10.2011 veröffentlicht.

Derzeit liegen der Stadtwerke Arnstadt GmbH keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 in Verbindung mit Art. 2 REMIT vor.