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Brennstoffemissionshandelsgesetz

Das Kürzel „BEHG“ steht für Brennstoffemissionshandelsgesetz. Das BEHG ist ein Bestandteil der von der Bundesregierung insgesamt geplanten Energie- und Klimawende. Das vom deutschen Bundestag beschlossene Gesetz ist am 20.12.2019 in Kraft getreten. Über die Einführung von Zertifikaten soll eine „Bepreisung“ des CO2-Ausstoßes von Kraft- und Brennstoffen erreicht werden. Ziel des Emissionshandels ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes.

Der Gesetzgeber hat mit dem BEHG festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2021 für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen (Öl, Benzin, Erdgas u.a.) Emissionszertifikate erworben werden müssen – und zwar von den „Inverkehrbringern und Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe“. Damit sind auch Stadtwerke wie wir gemeint – weil wir Erdgas liefern bzw. in Verkehr bringen.

Die anfallenden Kosten für die Emissionszertifikate werden dazu führen, dass Brennstoffe, also auch Erdgas, teurer werden. Das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen, denn die höheren Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.

Im BEHG wurden nun neben dem Startdatum 1. Januar 2021 ein Einstiegspreis in Höhe von 25 Euro pro Zertifikat und ein jährlicher Erhöhungspfad festgelegt. Ein Zertifikat entspricht der Berechtigung zur Emission einer Tonne Treibhausgas im Jahr. Orientiert man sich an den bereits veröffentlichen Entwürfen der Durchführungsverordnungen, ergeben sich für das kommende Kalenderjahr für Erdgas Mehrkosten in Höhe von 0,46 ct/kWh netto. Für die kommenden Jahre entwickelt sich diese "Steuer" (ohne Mehrwertsteuer und Nebenkosten) wie folgt:

BEHG 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Erdgas 0,46 ct/kWh 0,55 ct/kWh 0,64 ct/kWh 0,82 ct/kWh 1,00 ct/kWh

Näheres zum Klimaschutzpaket der Bundesregierung und auch die konkreten Gesetzestexte finden sie under anderem beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nuklearen Sicherheit:

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