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Allgemeine Bedingungen

In den fernwärmeversorgten Gebieten Arnstadt Ost, Arnstadt Mitte, Arnstadt West und Rabenhold können auch Ein- und Mehrfamilienhäuser an die Fernwärme angeschlossen werden. Gern unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot und beraten Sie bei der Errichtung Ihrer Heizungsanlage.

  • Vorteile
    • kein separater Heizraum notwendig
    • keine Geräusch- und Geruchsbelästigung durch Heizung und Brennstoff
    • keine Brennstoffbestellung und -lagerung
    • keine Wartungsarbeiten
    • keine Schornsteinfegerkosten
    • zentrale Anlagenüberwachung durch die Stadtwerke Arnstadt GmbH
    • energieeffizient - große Heizzentralen wandeln den Brennstoff effizienter in Wärme um als viele kleine Heizungen
    • Bereitschaft und Störungsbeseitigung, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag, durch die Stadtwerke Arnstadt GmbH
    • reduzierte Kohlendioxidemissionen
    • Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet die Eigentümer von Neubauten seit dem 1. Januar 2009 erneuerbare Energien zu nutzen. Der Gesetzgeber hat die hocheffiziente Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung praktisch auf eine Stufe mit erneuerbaren Energien gestellt. Als Fernwärme-Kunde erfüllen Sie damit automatisch die gesetzlichen Auflagen.
  • Netzanschluss

    Die Stadtwerke Arnstadt GmbH ist Eigentümerin des Wärmenetzes in Arnstadt Mitte, Dornheimer Berg, West und Rabenhold. Anschlüsse ans Wärmenetz für Neubauten oder bei Gebäudemodernisierungen sind jederzeit möglich. Voraussetzung dafür ist, dass ihr Haus in der Näher einer Wärmeleitung liegt. Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot über den Anschluss an unser Wärmenetz.

    Ihr Weg zu einem Wärmeanschluss:

    • Bitte teilen Sie uns die genaue Lage der anzuschließenden Immobilie mit.
    • Wir prüfen, ob das Anschlussobjekt in der Nähe der Fernwärmeleitung liegt und ein Anschluss möglich ist.
    • Ist der Anschluss möglich, sind weitere Daten wie z.B. ein Lageplan für die exakte Kalkulation der Maßnahmen nötig.
    • Die Anschlusskosten ermitteln wir aufgrund der mitgeteilten Daten und senden Ihnen ein Angebot für den Anschluss und einen Wärmeliefervertrag.
    • Sie akzeptieren das Angebot mit dem Ausfüllen und Unterschreiben des beigefügten Antrags und des Wärmeliefervertrages.
    • Nach Antragseingang errichten wir in Absprache mit Ihnen den Hausanschluss.
  • Vertragsvariante ohne Hausanschlussstation

    Die Fernwärmeübergabe zum Nutzer erfolgt über die Hausanschlussstation. Üblicherweise gehört diese Station zur Kundenanlage.

    • Wir liefern Ihnen die Fernwärme bis zur Eigentumsgrenze (siehe Bild). Sie lassen von einem Installateur Ihrer Wahl eine Hausanschlussstation stellen und betreiben diese selbst.
    • Sie zahlen dafür einen Verbrauchs-, einen Leistungs- und einen Messpreis lt. allgemeinen Preisblatt.
    • Die Hausanschlussstation ist und bleibt Ihr Eigentum. Sie kümmern sich selbst um Inspektion, Wartung und ggf. Instandsetzung der Anlage.
  • Vertragsvariante mit Hausanschlussstation

    Komplettangebot

    Die Fernwärmeübergabe zum Nutzer erfolgt über die Hausanschlussstation.In dieser Vertragsvariante stellen wir die Hausanschlussstation. Wir kümmern uns um den Betrieb und die Wartung- und Instandhaltung.

    Wir liefern Ihnen die Fernwärme bis zur Eigentumsgrenze hinter der Station (siehe Bild).

    • Sie zahlen dafür einen Verbrauchs-, einen Leistungs- und einen Messpreis lt. allgemeinen Preisblatt. Zusätzlich erheben wir einen Aufpreis auf den Leistungspreis in Hähe von 10 €/kW a netto.
    • Die Hausanschlussstation ist und bleibt unser Eigentum. Wir kümmern uns um Inspektion, Wartung und ggf. Instandsetzung der Anlage.
  • Preistransparenz

    Der Wärmepreis richtet sich im wesentlichen nach der Liefergrenze und dem Umfang der durch uns erbrachten zusätzlichen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Wartung und Instandhaltung der Hausanschlusstation.

    Er setzt sich aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis, dem von der Bestellleistung abhängigen Leistungspreis, und dem von der Größe des Wärmezähler abhängigen Messpreis zusammen. Ab 1. Januar 2021 wird zusätzlich für die Aufwendungen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz ein CO2-Emissionspreis erhoben.

    Das aktuelle Preisblatt für den häufigsten Anwendungsfall finden Sie in der anschließenden Datei. Zu anderen Anwendungsfällen sprechen Sie uns einfach an.

  • Technische Anschlussbedingungen Fernwärme (TAB)

    Damit wir das Verteilnetz, den Hausanschluss und die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen können, haben wir in den Technischen Anschlussbedingungen alles zusammengefaßt, was bei der Auslegung und dem Betrieb der Anlagen zu beachten ist. Wenn Sie Fragen dazu haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

  • Allgemeine Versorgungsbedingungen

    Die AVBFernwärmeV liegt sämtlichen Fernwärmelieferungsverträgen zu Grunde. Diese Normierung stellt für die gesamte Energieversorgungsbranche eine Vereinfachung dar und versetzt uns in die Lage, unsere Wärmelieferungsverträge kostengünstig zu verwalten und Ihnen dennoch individuelle Beratung und individuellen Service zu bieten.

  • Veröffentlichungspflichten

    Nach Thüringer Klimagesetz (ThürKlimaG), Fernwärme Verbrauchserfassung- und Abrechnungsverordnung (FFVAV) und den Allgemeinen Versorgungsbedingungen Fernwärme (AVBFernwärmeV) sind uns vielfältige Veröffentlichungspflichten auferlegt worden. In den nachstehenden Dokumenten finden Sie die im Einzelnen geforderten Daten für alle Versorgungsnetze ausgelistet.

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