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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

der Stadtwerke Arnstadt GmbH


Die Teilnahme an Gewinnspielen der Stadtwerke Arnstadt GmbH (SWA) und deren Durchführung richtet sich
nach den folgenden Bestimmungen:


1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahre. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle
Angestellten, Mitarbeiter und Berater der SWA und SWAN sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen
(vgl. § 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner
in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt
sind oder waren. Gleiches gilt für den etwaigen Kooperationspartner.


2. Die Teilnehmer räumen der SWA ausdrücklich und unwiderruflich das Recht ein, etwaige im
Zusammenhang mit dem Gewinnspiel eingereichten schriftlichen Unterlagen, Fotomaterial, Tonmaterial,
Videomaterial und/oder Textmanuskripte räumlich und zeitlich unbegrenzt auch nach Beendigung des
Gewinnspiels unter Namensnennung und/oder Veröffentlichung des überlassenen Fotomaterials zu
verwenden, zu veröffentlichen, im Internet zu präsentieren sowie für werbliche Zwecke einzusetzen.
3. Eingesandtes Material wird nur zurückgesandt, wenn den Unterlagen ein ausreichend frankierter
Rückumschlag beigefügt war. Im Übrigen willigt der Teilnehmer darin ein, dass die Unterlagen für ein
Jahr im Hause der SWA verbleiben und hiernach vernichtet werden.


4. Der jeweilige Gewinn wird auf der Website www.sw-arnstadt.de oder in einem Schreiben an den
Gewinner konkret beschrieben. Diese Beschreibung ist rechtsverbindlich. Bei etwaigen Abweichungen
geht die konkrete Beschreibung im Internet bzw. dem Gewinnschreiben vor. Nebenleistungen, wie z. B.
Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies
ausdrücklich beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben,
für deren Richtigkeit die SWA keine Haftung übernimmt.


5. Ist der Gewinn im Haus der SWA vor Ort abzuholen, so muss dieser binnen eines Monats nach
Bekanntgabe des Gewinns durch den Gewinner selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person
abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht rechtzeitig, entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.


6. Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich später herausstellt, dass eine
Teilnahmeberechtigung nicht bestand oder während des Gewinnspiels entfallen ist. Insbesondere entfällt
der Anspruch auf den Gewinn, wenn ein Teilnehmer das Gewinnspiel und/oder die dem Gewinnspiel
zugrunde liegenden Spielapplikationen manipuliert hat, sich unter mehreren Email-Adressen für das
Spiel angemeldet hat oder in sonstiger Art und Weise aktiv in den Spielablauf eingegriffen oder dies
versucht hat, um seine Gewinnchance zu erhöhen.


7. Bei Mitwirken einer Jury erkennt der Teilnehmer rechtsverbindlich das Urteil der Jury an, dessen
Entscheidung und Bewertung unanfechtbar ist. Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Übertragung
von Nutzungsrechten erhält der Teilnehmer keine Vergütung und keinen Aufwendungsersatz.


8. Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und die
Gewinnauszahlung ausgeschlossen.