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Gleichbehandlungsprogramm

Nach § 7 a EnWG sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass der eigene Vertriebsbereich gegenüber anderen Strom- und Gashändlern nicht bevorzugt wird. Zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes müssen die Versorgungsunternehmen ein Gleichbehandlungsprogramm aufstellen, einen Gleichbehandlungsbeauftragten benennen und über die Umsetzung des Programms jährlich Bericht erstatten.

Gleichbehandlungsbeauftragter:

Herr Mario Werdan

ONEXUS Consulting Group GmbH

Tel: 0 211 / 51 8037 - 08

Mail: mario.werdan(at)konexus-consulting.com

Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist zur jährlichen Berichterstattung über die Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms verpflichtet.