Gleichbehandlungsprogramm
Nach § 7 a EnWG sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass der eigene Vertriebsbereich gegenüber anderen Strom- und Gashändlern nicht bevorzugt wird. Zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes müssen die Versorgungsunternehmen ein Gleichbehandlungsprogramm aufstellen, einen Gleichbehandlungsbeauftragten benennen und über die Umsetzung des Programms jährlich Bericht erstatten.
Gleichbehandlungsbeauftragter:
Herr Mario Werdan
ONEXUS Consulting Group GmbH
Tel: 0 211 / 51 8037 - 08
Mail: mario.werdan(at)konexus-consulting.com
Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist zur jährlichen Berichterstattung über die Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms verpflichtet.