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Jahresendabrechnung

Die Jahresendabrechnungen für Strom und Gas werden in den nächsten Wochen an Sie zugestellt. Auch in diesem Jahr, vor allem auf Grund der Pandemie, bitten wir Sie darum Ihre Anliegen vorranging per Mail oder Telefon zu kommunizieren. Unser Onlineportal ermöglicht es außerdem Zählerstände mitzuteilen, Abschläge anzupassen, Stammdaten zu ändern, Verträge zu verwalten und Verbräuche zu überwachen. Um es für Sie ein wenig bequemer zu machen, besteht ab sofort die Möglichkeit, die Rechnungen digital zu erhalten. Einfach im Onlineportal den Rechnungsversand umstellen.

Für Fragen zu Ihrer Rechnung haben wir in unserem Servicebereich  eine Musterrechnung vorbereitet, in der wir die verschiedenen Abschnitte der Rechnung kommentiert haben.

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

- Die Rechnungsbeträge sind am 15. Februar 2022 fällig und werden an diesem Tag abgebucht; Guthaben werden zum selben Datum überwiesen und sind je nach Banklaufzeit ein paar Tage später auf Ihrem Konto.

- Die Abschläge sind auf zwölf Monate berechnet. Sie zahlen dann elf davon und den Rest mit der Jahresrechnung. Außerdem basiert Ihr neuer Abschlag immer auf dem Vorjahresverbrauch (also dem aus 2020) und den aktuell gültigen Preisen. Sofern Ihr Verbrauch in diesem Jahr wesentlich höher oder geringer ausfallen wird, ist eine Anpassung natürlich möglich.

- Sie haben es verpasst, Ihren neuen ARNstrom- oder ARNgas-Vertrag rechtzeitig zurück zu schicken? Das ist bis Ende Februar noch möglich - senden Sie uns Ihren Vertrag bitte schnell noch zu oder schließen ihn online in unserem Kundenportal ab.

- Sie sind umgezogen und möchten sich abmelden? Auch das können Sie in unserem Kundenportal erledigen oder nutzen unsere Formulare im Servicebereich.

- Sie können Ihren Rechnungsbetrag nicht mit einem Mal begleichen? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zur Ratenzahlung unter folgenden Bedingungen: die Hälfte des Rechnungsbetrages sollte als Anzahlung geleistet werden, der Rest dann in drei Raten. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung nötig, die wir Ihnen gern auch auf dem Postweg zusenden.

- Ihr Konto wird zum 15. Februar für die Abbuchung der Nachzahlung keine ausreichende Deckung aufweisen? Informieren Sie uns bitte bis spätestens 10. Februar 2022 vormittags, um den Abbuchungstermin zu verschieben. So kann eine Rücklastschrift vermieden werden.

Weitere Fragen beantworten wir gern telefonisch oder per E-Mail.

Ansprechpartner