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Infos zu unlauterem Wettbewerb

In letzter Zeit berichten Sie uns immer häufiger von Vertretern an der Wohnungstür, die sich als Stadtwerke-Mitarbeiter ausgeben und versuchen, Energielieferverträge abzuschließen. Besonders betroffen sind ältere Menschen und Mieter in Wohnblöcken, beispielsweise im Westviertel.

Aktuell sind solche Praktiken, die rechtlich Wettbewerbsverstöße darstellen, im Energie- und Telekommunikationssektor leider an der Tagesordnung. Sie treten besonders häufig in Form unlauterer Haustürgeschäfte sowie verbotener einwilligungsloser Telefonwerbung (sog. „cold-calling“) auf. Die Betroffenen werden dabei zum Teil in großem Umfang getäuscht, in Ihren Entscheidungen fehlgeleitet und häufig auch wirtschaftlich geschädigt. Denn die angebotenen Verträge sind häufig sogar teurer als Ihr ARNstrom.

Wie sollten Sie in einem solchen Fall reagieren?

Wenn es an der Haustür klingelt…

  • Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht durch einstudierte Texte aus der Ruhe bringen.
  • Lassen Sie den Vertreter nicht in die Wohnung, auch dann nicht, wenn er einen Dienstausweis vorlegen kann, lassen Sie die Person nicht in Ihre Wohnung. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Arnstadt, die zum Ablesen oder Zähler wechseln kommen könnten, melden sich immer vorher an. Im Zweifel sichern Sie sich unter der Nummer 745-0 ab, ob es sich tatsächlich um einen Monteur der Stadtwerke handelt.
  • Versuchen Sie, Namen und Unternehmen des Vertreters zu notieren.
  • Wird der Vertreter aggressiv oder aufdringlich, beenden Sie sofort das Gespräch und schließen die Tür. Informieren Sie ggf. die Polizei.
  • Geben Sie niemals persönliche Daten heraus! Sobald ein Unberechtigter Ihre Daten kennt, besteht die Gefahr, dass er Sie ohne vorherige Zustimmung beim bisherigen Versorger abmeldet. Wenn sich jemand als Stadtwerke-Mitarbeiter ausgibt: Wir kennen Ihre Daten und müssen Sie nicht erst an der Haustür erfragen.
  • Gewähren Sie dem Vertreter keinen Zugang zum Strom- oder Gaszähler!
  • Unterschreiben Sie nichts - auch keine unscheinbar wirkenden Unterlagen - bevor Sie diese in Ruhe gesichtet haben.

Nach dem Haustürbesuch oder Telefonat…

  • Kontaktieren Sie und und berichten von den Geschehnissen
  • Wir kümmern uns dann um die wettbewerbsrechtliche Verfolgung der Verstöße.
  • Erhalten Sie einen neuen Energielieferungsvertrag, obwohl Sie einen solchen nicht abgeschlossen haben oder Sie den Abschluss bereuen, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Der in der Kurzform als Mitteldeutsche WettbewerbsAllianz – MWA agierende Mitteldeutsche Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs und des Energiekundenschutzes e.V. wurde als eingetragener Verein gegründet, um im besonderen satzungsgemäßen Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher den lauteren Wettbewerb im Energie- und Telekommunikationssektor zu fördern. Zu den Mitgliedern des Vereins gehören derzeit Energieversorgungsunternehmen aus Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Auf der Internetseite des Vereins finden Sie weitere Informationen zu unlauterem Wettbewerb und was Sie bei ungewollt abgeschlossenen Verträgen tun können. Selbstverständlich helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum aber auch gern weiter.